Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1997 - 12 A 2547/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17114
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1997 - 12 A 2547/95 (https://dejure.org/1997,17114)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.1997 - 12 A 2547/95 (https://dejure.org/1997,17114)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 1997 - 12 A 2547/95 (https://dejure.org/1997,17114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,17114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommissionsmitglied der Europäischen Gemeinschaften; Steuerrecht; Zulässigkeit innerstaatlicher Anrechnungsbestimmungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Wegen des abschließenden Charakters der Regelungen über die besonderen Amtsverhältnisse (vgl. etwa die Gesetzesbegründung vom 30. Juni 1952 für das Bundesministergesetz vom 17. Juni 1953, BGBl I S. 407) enthalten die jeweiligen Vorschriften, die die Bezüge oder die Versorgung der besonderen Amtsträger regeln, ihrerseits eigene Anrechnungsvorschriften (so etwa §§ 19, 20 BMinG 2 C 57.09 ->, § 7 ParlStG, § 18 Abs. 2 WBeauftrG, § 3 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten, § 29 AbgG RiA 1998, 306 = NWVBl 1998, 24, zu § 29 AbgG>, § 102 BVerfGG oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die Vorschriften im Statut für das Europ. Parlament ).
  • OVG Saarland, 29.11.2004 - 1 R 31/03

    Georg Ress

    Bund S. 1094; ferner OVG Münster, Urteil vom 30.4.1997, RiA 1998, 306; Schachel, a.a.O., § 56 BeamtVG Rdnr. 7, und - jeweils speziell für die Richter am Internationalen Gerichtshof - Stadler in Fürst, Öffentliches Dienstrecht - Stand: Februar 2000-, § 53 BeamtVG Rdnr. 79, sowie Werhahn/Ritter in Kümmel, BeamtVG - Stand: Mai 1999 -, § 53 Rdnr. 19.3.

    Wie aber bereits ausgeführt wurde, ist dasselbe für den Einsatz eines Richters an einem deutschen Gericht typisch, ohne dass dies der Bejahung eines öffentlichen Dienstverhältnisses entgegenstünde, so ausdrücklich auch Bayer, a.a.O., § 53 RdNr. 15, und - eine Parallele zum Status der Richter am Bundesverfassungsgericht ziehend - Werhahn/Ritter, a.a.O., § 53 Rdnr. 19.3, für die Richter am Internationalen Gerichtshof; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 21.12.1982, E 66, 324, mit Blick auf die Freiheiten eines Lehrbeauftragten, und OVG Münster, Urteile vom 28.8.1996, RiA 1997, 143, sowie vom 30.4.1997, RiA 1998, 306, mit Blick auf die ebenfalls in zumindest weitgehender Unabhängigkeit wahrzunehmenden Tätigkeiten als Vizepräsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften beziehungsweise als Vorsitzender des Türkei-Konsortiums der OECD; zur Bedeutung der Entscheidungen des EGMR für die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die nationalen Gerichte, siehe BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004, NJW 2004, 3407.

    Im Weiteren ist die Tätigkeit als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht etwas derart Besonderes beziehungsweise Herausgehobenes, dass sich eine Anwendung des § 53 Abs. 8 Satz 3 BeamtVG ungeachtet des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Norm verböte, zu diesem Ansatz vgl. OVG Münster, Urteile vom 28.8.1996, RiA 1997, 143, sowie vom 30.3.1997, RiA 1998, 306; ferner Bayer, a.a.O., § 53 RdNr. 15.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht